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Geschrieben von Sille74 am 28.03.2023, 17:26 Uhr

Hmmmm ... also ich halte mich jetzt nicht für ungebildet ...

Zu wissen, dass das Streikrecht ein Grundrecht ist bzw. sich aus einem Grundrecht ergibt (das würde ich in der Tat auch als Grundwissen bezeichnen), ist ja schon noch etwas anderes als die genaue Ausgestaltung und Ausübung in der Praxis zu kennen ...

Ansonsten gehört der Umterschied von das und dass meiner Ansicht nach zu den Grundlagen in der Rechtschreibung und sollte eigentlich scnon in Klasse 3 beherrscht werden.

 
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