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Geschrieben von Ebba am 06.05.2010, 13:25 Uhr

Mitarbeiterin "betrügt" Firma. Mit was für Folgen ist zu rechnen?

Die Entscheidung, ob Du Deinem Arbeitgeber mitteilst, dass Frau A blau mach kann ich Dir auch nicht abnehmen. Allerdings wäre es schon seltsam, wenn der Arbeitgeber Dir dann kündigen würde, denn es ist ja im Interesse des Arbeitgebers, dass Arbeit für die er bezahlt auch geleistet wird u. auch, dass die Moral der "Truppe" nicht den Bach runter geht.
Wichtig wäre es IMHO in jedem Falle, dass Du das Verhalten der Frau A auch beweisen kannst, insbesondere, dass Deine anderen Kolleginnen mit Dir an einem Strang ziehen und die Vorwürfe bestätigen können.

Wenn der Sachverhalt tatsächlich so ist, wie Du ihn darstellst, dann begeht A evtl. einen Arbeitszeitbetrug. Ein solcher Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten kann den Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung berechtigen, mindestens aber zu einer Abmahnung. Er könnte aber auch "nur" ein ernstes Wort mit A reden oder die Sache gar ganz auf sich beruhen lassen. Welche Sanktion er wählt ist ausschließlich sein Entscheidung.

Entscheidungen verschiedener Gericht zu Kündigungen wegen Arbeitszeitbetrugs findest Du beim Googlen mit *Arbeitszeitbetrug Urteil*

 
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