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von dhana  am 10.12.2020, 19:42 Uhr

Na ja.

Hallo,

ich gebe es zu - ich verstehe die Begründung das wenn jemand betrunken war das Strafmaß geringer ist - gerade bei Wiederholungstaten auch nicht.

Ich meine - es zwingt ihn ja niemand zum saufen - das tut er ganz freiwillig und mit dem wissen dann er dann jede Hemmung verliert.

Für mich ist das besaufen ja schon fast absicht um mal die Sau rauslassen zu können.

Und dafür dann weniger Strafe?

Nein, da fehlt mir als juristisch ungebildeten Normalbürger das Verständnis.

Gruß Dhana

 
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