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Geschrieben von IchiNiSan am 10.12.2020, 19:59 Uhr

Strafmaß nach 14 Vergewaltigungen

Das Problem ist halt, dass bei Straftaten gegen die sexuelle Selbsbestimmung ganz selten weitere Zeugen anwesend waren und aussagen können. Und wenn dann die Aussage des Opfers Zweifel an der Schuld des Angeklagten nicht ausräumen, darf dieser nicht verurteilt werden. Ich denke nicht, dass sich das systematisch gegen Frauen richtet. Die einzige Möglichkeit das zu ändern, wäre eine Beweislastumkehr, das wird ja zT ernsthaft gefordert. Ist dann halt wie in ganz finsteren Zeiten.
Und wegen des Alkoholkonsums: wer eingeschränkt oder gar nicht schuldfähig ist, kann nicht bestraft werden - muss dafür, wie der Angeklagte, in den Maßregelvollzug, auch nicht gerade schön. Da ist es mit der Bewährung auch nicht so einfach wie im Strafvollzug.
Die (richtige) Strafzumessung ist wohl das schwierigste Kapitel, weil „Laien“ immer viel härter bestrafen würden. „Profis“ wissen, was Strafvollzug bedeutet. Stell‘ dir vor, du oder ein naher Angehöriger, Freund oä wäre angeklagt- würdest du dann auch noch die volle Härte des Gesetzes fordern, oder doch darauf hoffen, dass alle (persönlichen) Umstände vom Gericht berücksichtigt werden?

 
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