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Geschrieben von Berlin! am 10.12.2020, 20:21 Uhr

Na ja.

Richterinnen haben lange Jahre Jura studiert, ein Referendariat gemacht, 2 Staatsexamen mit guten bis sehr guten Noten abgelegt und sich ganz sicher nicht auf der Wurstpelle zum Termin geschwommen. So fängt es an.
Keine von uns war auch nur bei einem Verhandlungstag anwesend. Mehr Infos als die aus einem Zeitungsartikel hat keine.
Und dieser Artikel wurde wiederum nicht von einer Juristin geschrieben.

Welche Infos fehlen?
zB der ungemein wichtige persönliche Eindruck des Angeklagten. Der Zeugin.
Auf welche Strafe hat die StA plädiert? Warum?
Ist Der Angeklagte vorbestraft? Einschlägig?
Ist das Urteil rechtskräftig? Oder machen wir uns hier einen Kopf und die StA hat schon ein Rechtsmittel eingelegt?

Und doch, Du hast sehr wohl behauptet, dass da etwas falsch gelaufen ist, nämlich so ziemlich alles. Zeugenvernehmung war doof, weil ja nur 14 Taten übrig blieben. Strafmaß ist haarsträubend, das System ist an sich falsch/schlecht ("da muß sich was ändern".....was eigentlich?)

Und wie auch schon gesagt wurde: es macht juristisch einen Unterschied, ob eine Person in einer bestehenden Beziehung vergewaltigt wurde oder der Täter 14 Frauen mehr oder weniger wahllos vergewaltigt.

Dir fehlt es an grundlegendem jrusotsichen Wissen und uns allen fehlt als an grundlegendem Hintergrundwissen des konkreten Falls. Also ganz schlecht zu beurteilen.

 
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