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Geschrieben von Genie in a bottle am 10.12.2020, 21:13 Uhr

Na ja.

Na wenn das alles für dich okay ist ...

Ach ja, weil du mir mangelndes juristisches Wissen vorwirfst. Belege das hier mal bitte:

"Und wie auch schon gesagt wurde: es macht juristisch einen Unterschied, ob eine Person in einer bestehenden Beziehung vergewaltigt wurde oder der Täter 14 Frauen mehr oder weniger wahllos vergewaltigt."

Dazu hat sich nämlich 1997 schon das Gesetz geändert.

Ich habe nicht behauptet, dass FORMAL (bitte genau lesen) etwas schief gelaufen ist. Das bedeutet noch lange nicht, dass diese Prozesse fehlerfrei sind und keinerlei Verbesserung bedürfen.
Du kannst ja mal deinen Wissensstand bezüglich Schwierigkeiten bei Opferbefragungen erweitern.
Da gibt es ein paar sehr interessante Dokumentationen.

 
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