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von DecafLofat  am 05.03.2014, 15:49 Uhr

nein, nein, nein - du gehst NICHT zum berater

der wird alles tun um dich von der auflösung des vertrags abzuhalten, denn er steht noch in der provisionshaftung.
du setzt dich entweder
a) mit der verbraucherzentrale in verbindung SOFERN du ein beratungsprotokoll hast aus dem hervorgeht dass er dir die verzinsung so wie du es schreibst (nämlich falsch) erklärt hat
fakt ist du erhältst die angegebenen zinsen, allerdings nur auf den sparbeitragsanteil in deinem gesamtbeitrag, (der sich im wesentlichen dreigliedert: risikokosten, sparanteil, verwaltungs- udn abschlusskosten.)
die können dann, wenn das wie gesagt FALSCH DOKUMENTIERT IST (was ich bezweifle) versuchen den vertrag anzufechten und ex tunc aufzuheben - ob da allerdings die gesellschaft mitmacht, bleibt zu sehen.
b) direkt mit der gesellschaft in verbindung und schreibst denen ellenlang was du uns heir geschrieben hast. auch da seh ich eher die chancen dass du abgweiegelt wirst.
c) an den versicherungsombudsmann mit deiner schilderung, dann wird die sache von zumindest von qualifizierter sachbearbeiterbene angegangen (sorry, aber das ist so...) und u U wird dir eine lösung angeboten.
allerdings hat lastuniorn schon recht, es hilft nicht nur auf das zu hören was einem gesagt wird, sondern durchaus dann auch mal das vertragswerk zu lesen, wenn es denn ankommt. nach ständiger rechtssprechung ist es versicherungsnehmern nämlich durchaus zuzumuten, sich mit dem kleingedruckten zu befassen.
ich komme aus der bösen branche, und nach wie vor ist es der kunde, der genauer wissen sollte was er eigentlich will, und nicht plötzlich bei/nach beratung unmündig wird.
hach ja.
auf jeden fall, geh bloß nciht zur bank, der schmiert dir honig ums maul und will dich vom storno abhalten.
und nciht auf die gesellschaft schimpfen, die haben dir nie versprochen dass dein gesamtbeitrag zu 3,6 % verzinst wird.

 
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