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Geschrieben von Sternenschnuppe am 08.06.2019, 15:13 Uhr

@ luvi

Stimmt nicht ganz. Im Freudeskreis mitbekommen.
Da hat der Vater das gemeinsame Sorgerecht nicht bekommen, da die Mutter dies nicht wollte.
Argumentation eines Oberlandesgerichtes!: Wenn es der Mutter damit schlecht geht weil sie sich mehr mit dem Vater auseinandersetzen muss und dies verweigert, dann schadet es dem Kind. Also lieber kein Sorgerecht für den Vater.

Einfach irre, aber ich habe das Urteil selbst gelesen.

Danach stellte sie auch erfolgreich den Umgang ein. Richterlich abgenickt.

 
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