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von Honey58  am 28.04.2014, 9:09 Uhr

Ja..ich! Kennt sich jemand in rechtlichen Dingen aus (off Topic)

Das geliehene Geld muss sie natürlich zurückzahlen.

Sofern es keinen schriftlichen Vertrag hierüber gibt, kann er seiner Ex-Freundin eine "angemessene" Frist zum Begleichen der Schuld setzen. Dies hat er getan, wobei man sich hier über die Dauer der Frist streiten kann. Ist schon sehr knapp bemessen!

Die restlichen Dinge müssen einvernehmlich aufgeteilt werden. Wenn sie alles behalten möchte, dann zahlt sie ihn aus und umgekehrt. Oder sie teilen es einfach auf. Ob er dieses Geld "einfordern" kann, ist fraglich.

Vor einem gerichtlichen Mahnbescheid muss deine Freundin erstmal keine Angst haben. Diesem kann sie schriftlich, innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Dazu muss sie lediglich ein Kreuzchen auf dem Bogen setzen, den sie vom Amtsgericht zugeschickt bekommt.

 
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