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von Honey58  am 28.04.2014, 11:02 Uhr

um solchen Kleidkram würde ich nicht betteln

Nee, es muss theoretisch alles (wertmäßig) geteilt werden. Was in der Praxis nichts so leicht umzusetzen ist. Es fängt schon damit an, dass beide sich darüber einig sein müssen, dass die Dinge wirklich zusammen angeschafft wurden, wer wie viel gezahlt hat und welchen Wert man für diese mittlerweile gebrauchten Gegenstände ansetzt.

Wie schon geschrieben. Für so einen "Kleinkram" interessiert sich das Gericht nicht...so nach dem Motto "du bekommst die Kaffeemaschine, du den Toaster". Das wird so nicht laufen.

Deswegen hinsetzen und darüber sprechen. Oder sieh zahlt lediglich ihre Schulden für das Auto zurück und den Rest "ignoriert" sie. Wäre mal interessant zu wissen, ob er dann immer noch nicht "Ruhe" gibt.

 
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