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Geschrieben von Tristania1704 am 28.04.2014, 9:21 Uhr

Ja..ich! Kennt sich jemand in rechtlichen Dingen aus (off Topic)

Rein gesetzlich - muß sie gar nichts!
Es sei denn er hat was schriftliches in der Hand daß die Freundin Summe x schuldet. Oder er hat offene Rechnungen auf ihren Namen. Er muß schriftlich nachweisen welche Summe sie schuldet. Sonst hat er leider Pech.
Hatte so einen Fall selber. Selbst wenn das Auto auf sie läuft (Fahrzeugbrief/Schein) müsste sie theoretisch nicht mal dieses Geld zurück zahlen. Denn dann gehört das Auto rechtlich ihr!
Alles andere ist Gewissenssache.

 
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