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Geschrieben von Franke am 28.04.2014, 12:27 Uhr

Kann er denn beweisen, dass er Ihr etwas geliehen hat?

Wenn nicht, dann könnte auf seine unverschämte Forderung eine ebenso unverschämte Reaktion von ihr kommen.

In dem Moment, in dem sie schriftlich oder mündlich vor Zeugen Ratenzahlungen anbietet oder auch nur erklärt, dass es so schnell leider nicht geht, gilt dies wohl als Anerkenntnis, dass die Schuld tatsächlich besteht.

 
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