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Geschrieben von wolke76 am 24.11.2014, 21:06 Uhr

NEIN!

T@b@lug@s Aussagen sind schlichtweg falsch.

Frau in Elternzeit hat gar keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Was es nicht gibt, kann man nicht anrechnen / beanspruchen / übertragen / was auch immer.

Der Mann hat keinen Anspruch solange im Haushalt eine Person (also die gesunde Mutter in Elternzeit) lebt, die die Pflege des erkrankten Kindes übernehmen kann. Das ganze muss man auf dem Antrag auch unterschreiben. Wer also bei der KK den Antrag stellt, unterschreibt, dass kein anderer da ist, dies aber nicht stimmt, begeht Betrug. Nicht mehr und nicht weniger.

 
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