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Geschrieben von Daffy am 24.11.2014, 21:15 Uhr

???

"Nach unserer Einschätzung ist davon auszugehen, dass im geschilderten Fall eine Person im Haushalt (=die Mutter) das erkrankte Kind pflegen kann und damit die Voraussetzungen für das Kinderkrankengeld nicht vorliegen. Im Einzelfall könnte sich z.B. dann eine andere Beurteilung ergeben, wenn die Mutter krankheitsbedingt dazu nicht in der Lage wäre. Dieses sollte angegeben und ggf. mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden. Dann können die KollegInnen vor Ort eine sachgerechte Entscheidung treffen."

 
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