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Geschrieben von wolke76 am 24.11.2014, 21:23 Uhr

???

Was hast DU denn für ein Problem? ICH habe richtig gelesen. Wenn ich dich zitieren darf:

"Wenn die Mutter nicht schwer krank ist (...), besteht kein Anspruch auf Kinderkrankentage seitens des Vaters. (...) Ggf. steht der Mutter eine Haushaltshilfe fürs nötigste zu."

Was habe ich denn da nicht richtig gelesen? Da steht ja wohl, "wenn die Mutter NICHT schwer krank ist" oder?

Bitte erkläre mir noch, warum ich nichts von Betrug erzählen soll und was an meinen Ausführungen in diesem Zusammenhang falsch verwendet wurde. Wenn man wissentlich Angaben macht, die nicht stimmen und somit einen Leistungsanspruch vortäuscht, begeht nunmal Betrug.

 
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