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Geschrieben von Johanna2 am 30.06.2011, 14:47 Uhr

BGB?

Ist es nicht ohnehin im Bürgerlichen Gesetzbuch so geregelt, dass das Einkommen des einen Ehepartners beiden zusteht, wenn sie sich dahingehend geeinigt haben, dass einer berufstätig und der andere fürs Kind da ist?
(Das steckt bei mir so im Hinterkopf, weiß aber keinen §.)

Dann ist "sein" Einkommen auch "ihr" Einkommen!

Seine Aussage mag realistisch sein und bedenkenswert, kommt aber sehr lieblos rüber!

Johanna

 
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