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Geschrieben von muddel70 am 30.06.2011, 14:48 Uhr

Und was bitte ist an dem erwirtschafteten Einkommen nach der Eheschließung

kein Zugewinn, wenn kein Ehevertrag vorliegt? Schulden, die eindeutig während der Ehe gemacht wurden, _gehören_ auch beiden, wenn keine weitere vertragliche Regelung besteht.

 
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