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Geschrieben von muddel70 am 30.06.2011, 13:22 Uhr

Wenn du dich scheiden lässt und dieses Auto nach der Eheschließung

gekauft wurde, gehört dir nur die Hälfte - so ist das mit Dingen, die man in der Ehe ohne Ehevertrag käuflich erwirbt. Anders wäre es, wenn du dieses von Geld kaufst, das bspw. aus dem Verkauf eines Schrankes aus einer Erbschaft von deiner Oma stammt, die du schon vor der Heirat gemacht hast. Wie das mit dem Haus von Gluckes Mann aussieht, hängt noch von anderen Faktoren ab, wie zum Beispiel einem Ehevertrag.

 
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