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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 30.06.2011, 15:40 Uhr

Warum meinst du, dass die Schulden unberücksichtigt bleiben?

Aber trotzdem muß man nicht für die Schulden geradestehen. Sie schmälern lediglich den Zugewinn (oder reduzieren ihn auf Null). Einen negativen Zugewinn gibt es nicht - weniger als Null is' nicht.

Im übrigen steht ihr der Zugewinn zum Haus zu, auch wenn sie nicht im Grundbuch steht - für die Altersvorsorge oder sonstigen Vermögensaufbau ist das also komplett unerheblich. Zumindest dann, wenn man als GEMEINSAMEN Vermögensaufbau nur das GEMEINSAM erwirtschaftete Vermögen sieht und das vorher vorhandene außen vor läßt. Wenn er jetzt das Haus für - sagen wir mal - 500 TEURO kauft und es bei der Scheidung in ein paar Jahren 600 TEURO wert ist, steht ihr die Hälfte des Zugewinns - also 50 TEURO - zu, Grundbuch hin oder her.

 
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