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Geschrieben von muddel70 am 30.06.2011, 15:28 Uhr

Warum meinst du, dass die Schulden unberücksichtigt bleiben?

Der Zugewinn errechnet sich doch immer aus dem Saldo der positiven Vermögenswerte abzüglich der Schulden jeweils beider Ehegatten.


 
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