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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 11.11.2014, 12:52 Uhr

Erbe und Schenkung

Grundsätzlich wird beides gleich behandelt - allerdings muß man u.U. nachweisen, daß die Schenkung wirklich nur an EINEN der Ehepartner ging. (Das sollte bei Immobilien aufgrund der Grundbucheinträge möglich sein. Bei uns ging es um ein Auto, das meine Oma mir/uns geschenkt hatte. Es gab, leider, leider, einen Brief, in dem wir uns gemeinsam für das Geschenk bedankt haben - und schon gehörte es uns beiden, obwohl ich in den Papieren stand *seufz*. - Übrigens noch ein guter Grund für die Unterscheidung von "mein" und "dein", über die im unteren Thread diskutiert wird. Solange alles cremig ist, ist es ja egal, wem das Auto/das Haus/die Wohnung gehört - aber FALLS es irgendwann nicht mehr cremig sein SOLLTE, ist man doch verdammt froh, wenn das vorher geklärt wurde.)

Aber: Komplett aus dem Zugewinnausgleich ausgeschlossen sind weder Erbe noch Schenkung. Bei gesetzlichem Güterstand steht dem Ehepartner ein Ausgleich für den Wertzuwachs zu, in beiden Fällen.

Beispiel:
Ehe besteht seit 10 Jahren, Schenkung/Erbe eines Hauses im Wert von 100.000,- Euro vor 5 Jahren, das Haus ist heute 120.000,- Euro wert - dem Ehepartner steht ein Ausgleich von 10.000,- Euro zu.

Das Ganze ist tricky - und es stimmt natürlich, daß es rechtlich völlig latte ist, ob das dem Schenkenden so in den Kram paßt oder nicht.

Ich habe jedenfalls bitter dafür bezahlen müssen, daß ich mir nicht vorher - also bei der Schenkung bzw. beim Erben - Gedanken über ein "Was wäre wenn" gemacht habe. Da war das halbe Auto der geringste Schaden *seufz*.

 
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