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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 09.11.2014, 22:43 Uhr

Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

Zitat:
"du musst ja schließlich die kiddies noch durch die schule bringen, wenn er z.b. nicht will das eines der Kinder, auch wenn es nur 1en hat, aufs Gymnasium geht dann kannst du das Kind dort nicht anmelden weil die Unterschrift von beiden Sorgeberechtigten nötig ist."

Was für ein Blödsinn!

Erstens: Natürlich kann man das Kind trotzdem aufs Gymnasium schicken. Notfalls läßt man die Unterschrift vom Gericht ersetzen. Denn: Wenn beide Unterschriften nötig sind, geht ja auch ohne ihre Unterschrift an einer anderen Schule nix. Eine von beiden Unterschriften wird also eh ersetzt werden müssen.
Wobei ich zwei Kinder an fünf Schulen angemeldet habe, ohne jemals eine Unterschrift des KV zu brauchen.

Zweitens wird ihr kein Richter das ASR geben, nur weil der KV VIELLEICHT mit ihrer Wahl der weiterführenden Schule nicht einverstanden sein KÖNNTE.

 
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