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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 10.11.2014, 9:45 Uhr

Erfahrungen mit Papa-Betreuungstagen --Achtung lang

13 Jahre? Du bist 18?

Nein, mit dem Bundesland hat das nix zu tun, ich wohne auch in Bayern.

Vor roundabout 7 Jahren sollte KindKlein am Leistenbruch operiert werden. Kein Notfall, denn der Bruch ließ sich immer gut zurückschieben, aber der KiA meinte, es sollte irgendwann mal gemacht werden, damit es erledigt ist und nicht irgendwann zum Notfall wird.

Der KV lebt im Ausland und damals hatte ich nicht mal eine Adresse von ihm, also ging ich zum Jugendamt. Letztendlich hatte ich drei Optionen:

1. Ich warte, bis es ein Notfall wird - dann kann die OP auch ohne Unterschrift des KV gemacht werden.

2. Ich finde den KV und bekomme seine Unterschrift.

3. Ich lasse die Unterschrift durch ein Familiengericht ersetzen.

Das Jugendamt setzte Option 3 in Bewegung und benachrichtete das Familiengericht. In der Zwischenzeit versuchte ich mich an Option 2 und suchte den KV. Ich fand ihn weniger als 12 Stunden vor dem OP-Termin und bekam seine Zustimmung per Mail. Aber der Richter stand - auf Veranlassung des JA - quasi "Gewehr bei Fuß" und hätte, wenn ich ihn nicht gefunden hätte, die Unterschrift noch 30 Minuten vor der OP ersetzt.

Im Nachhinein war ich fast sauer, daß er in letzter Minute noch zugestimmt hatte, denn das Familiengericht macht solche Unterschrift-Ersetzungs-Aktionen nicht unbegrenzt mit. Die Ersetzung für die OP wäre quasi der erste "Warnschuß" gewesen. Wenn mir dann noch einmal die Zustimmung des KV gefehlt hätte, hätte das Gericht kurzen Prozess gemacht und mir das ASR zugesprochen. Ich habe kurzfristig überlegt, solche Situationen sozusagen mutwillig herbeizuführen - wenn ich darum gebeten hätte, hätte die eine oder andere Schule sicher auf einer Unterschrift bestanden - aber das war mir dann zu doof, es ist halt doch ein Gerenne.

Übrigens habe ich seitdem nie wieder eine Unterschrift des KV in einem ärztlichen Zusammenhang gebraucht - und das lag nicht daran, daß die Kinder nie wieder was hatten. Bei der Zahnspange von KindKlein stand kurz im Raum, daß die Zustimmung des KV doch ganz nett wäre. Er hat die Unterschrift verweigert - nicht, weil er gegen die Behandlung war, sondern weil er Angst hatte, was zahlen zu müssen. Ich habe das der KFO erklärt und die Behandlung findet jetzt ohne seine Unterschrift statt. Ähnlich bei einer derzeit stattfindenden teilstationären Behandlung des Kindes. Ich mußte nur schriftlich bestätigen, daß ich den KV informiert habe. Diverse Notfallgeschichten braucht man gar nicht zu diskutieren, da wurde gar nicht nach dem Vater gefragt.

Kein Kind stirbt in Deutschland, weil eine Unterschrift fehlt, garantiert nicht. Vor ein paar Jahren ging doch ein Fall durch die Presse, wo BEIDE Eltern aus religiösen Gründen die Behandlung ihres schwer krabskranken Kindes verweigerten - da wurde beiden kurzerhand die Gesundheitssorge entzogen, damit das Kind behandelt werden konnte.

 
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