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Geschrieben von Andrea&Würmchen am 15.04.2016, 14:23 Uhr

Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Sicherlich hätte sie den Antrag abschmettern können. Das wäre dann aber ihre eigene, persönliche, subjektive Meinung gewesen. Auch das wäre vermutlich in den Augen einiger wieder falsch gewesen (genau wie ihre jetzige Entscheidung, den Antrag zuzulassen).

So lässt sie ihn zu und gibt die Entscheidung darüber an das Gremium, das ganz offiziell dafür zuständig ist. Dadurch dürfte die Entscheidung dann auch über den Verdacht der Subjektivität erhaben sein.

Natürlich kann man sagen, sie habe sich vor der Entscheidung gedrückt. Und vielleicht stimmt das auch. Juristisch sauberer ist es sicherlich so wie es jetzt läuft, oder?

Allerdings muss ich gestehen, dass ich inständig hoffe, dass das Gericht pro Böhmermann entscheidet. Denn falls nicht, haben wir ein echtes Problem.

 
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