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Geschrieben von Lauch1 am 16.04.2016, 8:21 Uhr

rein politische Entscheidung

Erdogan klagt ja ohnehin auf dem ziviltechtlichem Weg. Warum dann noch zusätzlich eine Verfolgung erlauben, wenn man den Straftatbestand ohnehin abschaffen will? Zusätzlich noch die eindeutige und öffentlich kommunizierte Vorverurteilung beim Telefonat (und über ihren Sprecher kommuniziert).
Sieht nicht schön aus und wird als übertrieben unterwürfig wahrgenommen.

 
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