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Geschrieben von Antje04 am 16.04.2016, 15:14 Uhr

Merkel hat da eben nicht aussen vor zu sein

Ich habe mit einem befreundeten Anwalt gesprochen.
Es ist die legitime Vorgehensweise, dass Erdogan entsprechend schriftlich auf Merkel zugeht, und Merkel entscheidet, ob sie das an die Staatsanwaltschaft weitergibt.
Das hat sie getan.
Wie ein Politiker sagte: Auch das ist Demokratie.
Der Paragraf 103 betrifft eben nicht nur Majestäten sondern auch Staatsoberhäupter.
Böhmermann hat ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt, mit dem Deutschland finanziell und auf andere Weise verbunden ist.
Weil mehrfach in dem Zusammenhang Nordkorea genannt wurde, da hat D keinerlei Verpflichtung oder Verbindung, insofern darf man den dortigen Diktator beleidigen, wie man will.
Tja, irgendwann wird es mit Erdogan so sein wie im Gedicht "Der Zauberlehrling"- die Geister, die ich rief...

Aber. Wenn Böhmermann nicht wusste was er da lostritt, ist er nicht so intelligent wie ich dachte....

 
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