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Geschrieben von Sille74 am 16.04.2016, 9:12 Uhr

Was hat das mit Bietenlassen zu tun?

Satire ist Satire, oder auch nicht. Geschmacksfragen sind dabei irrelevant. Die Böhmermann-Sache berührt eben Straftatbestände (denn dass das Gedicht isoliert betrachtet, eine Beleidigung wäre, steht ja wohl außer Frage und jetzt muss/kann eben überprüft werden, inwieweit das Drumherum das Ganze zur Satire werden lässt und daher eine Strafbarkeit entfällt). Es mag geschmacklos sein, den Tod vieler Menschen zum Anlass einer solchen satirischen Zeichnung zu nehmen wie es Charlie-Hebdo gemacht hat (wobei ich persönlich nicht der Meinung bin, dass die Zeichnung von der Aussage her Satire über den Tod dieser Menschen ist, sondern eine ganz andere Intention hat), ich sehe aber keinen Steaftatbestand tangiert. Und falls doch, würde es ja jedem frei stehen, Anzeige zu erstatten.

 
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