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Geschrieben von Sille74 am 15.04.2016, 14:34 Uhr

Bundesregierung gestattet die Strafverfolgung von Böhmermann

Ach Quatsch!

Anzeigen (oder auch zivilrechtliche Schritte) wegen Satire oder Meinungsäußerungen hat es schon immer gegeben. Das zeigt ja schon die Tatsache, dass es zum Spannungsfeld Meinungsfreiheit - Persönlichkeitsrechte sogar einige (bekannte) Bundesverfassungsgerichtsurteile gibt und nicht alle Fälle (eigentlich die wenigsten) gehen ja bis zum BVerfG. Viele Verfahren davon gehen ja sogar verloren für die Künstler, wie man dem unten von lotte verlinkten Interview mit der Anwältin der Titanic entnehmen kann. Trotzdem wird hier ja Satire/Comedy gemacht.

Außerdem haben ja such die Angesprochenen (ja, auch die Kotzbrocken, das ist Rechtsstaat) Rechte, z.B. das Recht Anzeige zu erstatten. Das heißt ja noch lange nicht, dass sie auch Recht BEKOMMEN. Im Fall Böhmermann steht ja dies bzgl. auch noch gar nichts fest, es ist ja noch nicht einmal Anklage erhoben. Wie gesagt, vielleicht erhebt ja die Staatsanwaltschaft schon gar nicht Anklage, weil sie keine Strafbarkeit sieht.

 
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