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Geschrieben von cube am 13.12.2019, 15:45 Uhr

Die Rechtfertigung könnte sein

Strafrechtlich relevant im Ernstfall vermutlich nicht - wobei dazu unterschiedlich entschieden wurde. Wenn jemand klar als einer solchen Gruppe zugehörig zu sehen ist auf Grund von eigener Aussage oder Tätowierungen, Aufnähern auf Kleidung etc. ist es das zB nicht.
Habe ich jedoch keinen klaren Anhaltspunkt dafür und bezeichne jemanden immer wieder so in der Absicht, ihn abzuwerten, ihn vor anderen schlecht zu machen oä dann schon.

Aber letztendlich egal - ich finde es nur total daneben und eben nicht zu rechtfertigen.

Auch für Sassi oder sonst wen gilt ja Meinungsfreiheit - sie darf rechts, links, mitte oder was auch immer sein - ohne, das andere sie dafür als Nazi beleidigen dürfen, weil sie ihre Meinung nicht teilen.

Aber war nur so eine Randbemerkung ...

 
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