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Geschrieben von Sille74 am 12.12.2019, 21:50 Uhr

ich oute mich dann auch mal als einfaches Gemüt hier

Ich muss mich wohl auch zu den schlichten Gemütern zählen ... ich halte die Annahme eines (bedingten) Vorsatzes bei einem gezielten (?) Schlag auf den Kopf auch nicht für soooo abwegig. Die Sache mit der Beihilfe finde ich schwieriger, aber ich kenne ja die Argumentation dafür nicht.

So oder so finde ich den Artikel durchaus lesenswert, da er an die Sachlichkeit appelliert und auch Aspekte jenseits des Emotionalen beleuchtet. Ich denke, die Frage (bedingter) Vlrsarz oder (bewusste) Fahrlässigkeit wird die entscheidende in diesem Fall. Klar, solche Pressekonferenzen sind im Geunde oft unergiebig und erst recht die künstlich in die Länge gezogenen Sondersendungen. Ich finde es aber auch nicht hilfreich und richtig, den Fall so darzustellen, als ob Staatsanwaltsxhaft und Haftrichter völlig losgelöst von (rechtlichen) Pberlegungen allein zur Befriedigung der Öffentlichkeit gehandelt hätten.

 
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