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Geschrieben von Ankaba am 12.12.2019, 22:36 Uhr

Strafe / Strafrecht

Naja, doch. Das deutsche Strafrecht sieht auch den Genugtuungs-/Rachegedanken, siehe Strafzwecktheorien, positive Generalprävention. Zum anderen: Zwar kennt man die Sachlage nicht, aber Eventualvorsatz setzt hier unter anderem voraus, dass der Täter den Tod des Opfers in sein Vorstellungsbild zum Tatzeitpunkt aufgenommen hat. Das halte ich bei dem durch die Medien präsentierten Sachverhalt für sehr fraglich. Aber das ist auch gar nicht das „Problem“. Das sehe ich eher darin, dass manchen Lesern durch die massive Berichterstattung zu dem Thema jeglicher Sinn zu Relationen abhanden kommt. Tötungsdelikte sind (leider) alltäglich in Deutschland, wobei die „größte Gefahr“ im nahen Umfeld lauert. Warum gerade für diesen tragischen Fall eine Pressekonferenz abgehalten wird, ist nicht nachvollziehbar.

 
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