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Geschrieben von Sille74 am 12.12.2019, 21:35 Uhr

ich oute mich dann auch mal als einfaches Gemüt hier

"Ganz ehrlich - die Polizei, Haftbefehle, Gerichte sind nicht dazu da Rachegedanken zu befriedigen. Ganz egal wie schlimm das Verbrechen ist."

Na ja ... Rachegedanken hört sich jetzt so negativ an, aber doch: das Strafrecht sollte schon auch eine gewisse "Genugtuungsfunktion" (und ja, ich weiß, dass dieser Befriff eher beim Schmerzensgeld Anwendung findet, finde ihn aber auch hier in gewisser Weise passend ...). Das heißt natürlich nicht, dass nicht mit Objektivität vorgegangen werden soll/muss. Ich finde allersings die Möglichkeit eines (bedingten) Vorsatzes vei einem (gezielten?) Schlag gegen den Kopf und wenn der Vorgang nur wenige Sekunden gedauert hat, auch nicht so abwegig ...

 
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