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Geschrieben von Berlin! am 12.12.2019, 22:07 Uhr

ich oute mich dann auch mal als einfaches Gemüt hier

Dass Du meinen Beitrag nicht verstehst, tut mir jetzt leid. Was soll ich Dir erklären?
Warum ein Schlag in einer solchen Situation wie geschildert vermutlich kein Totschlag ist?
Mache ich gerne, auch, wenn ich damit nur wiedergebe, was Herr Fischer schon gesagt hat. Es widerspricht einfach der allgemeinen Lebenserfahrung. In einer solchen Auseinandersetzung handeln Täter eher impulsiv, unkontrolliert und vor allem: unüberlegt. Die machen sich vorher nicht Gedanken wie: kann mein Schlag tödlich sein? Und wenn ja: ist mir das egal oder nicht? Das müßten sie aber für Eventualvorsatz tun.

Gegenfrage: woher weißt Du, dass der Schlag "brutal" war? Und was heißt das? besonders grausam? Besonders kräftig? Mit besonders übler Gesinnung abgegeben?

Der Vergleich mit dem Säugling hinkt. Denn das heißt im Umkehrschluss: wenn ich keinen Säugling schlage, dann wird der andere daran schon nicht sterben.
Und, hättest Du den Artikel gelesen oder verstanden: es reicht nicht, das man etwas hätte wissen können. Man muß sich darüber eben auch Gedanken gemacht haben.
Außer eben, es ist so derart offensichtlich und drängt sich jedem auf, dass durch eine Aktion ein bestimmtes Ergebnis ziemlich sicher eintreten wird.
Schlage ich jemanden gegen den Kopf, dann gehe ich aber sicher nicht davon aus, dass er gleich stirbt.

Da drängt sich die nächste Frage auf: wodurch ist das Opfer gestorben?
Direkt durch den Schlag, also Schlag, Treffer, Tot? Oder hat er sich beim Fallen verletzt, ist er beim Aufschlag auf den Boden aufgekommen und daran gestorben?
Wissen wir nicht.

Was die Tatbeteiligung der anderen angeht:
"Wenn sich das Grüppchen zum Leute klatschen verabredet hat...."
Mal abgesehen davon, dass ich so eine Formulierung, sagen wir mal: nicht eben von Niveau zeugend finde: woher nimmst Du diese Info? Haben die sich verabredet, um Menschen zu töten? Dann, und nur dann kommen wir in den Bereich einer Teilnahme am Totschlag. Aber zu Beihilfe? Nein, nicht nach dem, was Beihilfe juristisch ist. Die Helfer müßten dann Vorsatz auf das Tötungsdelikt gehabt haben und darauf, den Haupttäter dabei zu unterstützen.
Durch welchen Beitrag genau haben denn die, die nicht zugeschlagen haben, unterstützt? Kam der Schlag nich eher aus dem Nichts, ohne vorhersehbar zu sein?

es geht hier nicht darum, welches Verhalten akzeptabel ist der nicht. Das ist keine pädagogisch-psychologische Diskussion. es geht darum, ob das Verhalten hier den Straftatbestand eines Totschlags erfüllt.
Nach dem, was ich weiß und gelesen habe: nein. Sehe ich nicht.
Das hat nichts mit Mitleid zu tun, das ich den Tätern entgegen bringe. Das habe ich oben ja schon geschrieben.
Ach ja, okax, Du hast es ja nicht verstanden....na ja. Kann ich jetzt auch nicht ändern.

 
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