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Geschrieben von Benedikte am 12.12.2019, 20:12 Uhr

ich oute mich dann auch mal als einfaches Gemüt hier

verstehe Deinen Beitrag nicht.

Du weißt also schon, dass es kein Totschlag ist? Woher?

Wenn es einen gezielten festen Schlag gegen einen anderen Menschen gibt, kann das doch Totschlag sein? Und- muss man denn immer einen direkten Tötungsvorsatz haben? Meines Wissens - aber wie gesagt, einfaches Gemüt- reichen bei diesem Delikt auch Eventualvorsätze aus. Dolus eventualis. Ich will Dich zwar nicht töten, aber wenns passiert, ists auch ok. Wenn Du jemand en auf eine bestimmte Sorte angehst- hier handelte es sich doch um einen brutalen Schlag- KANN es doch problemlos dolus eventualis sein.

Wenn ich einem Säugling feste feste mit einem Stein auf den Kopf schlage-nur einfach so, aus einem Impuls heraus, auch ohne direkte Absicht, den Säugling zu töten- dann wird mir jeder sagen, dass ich hätte wissen müssen, dass das Kind stirbt weil sowas eben bekannt ist.

Und wenn das Grüppchen sich zum Leute Klatschen verabredet hat- wieso keine gemeinschaftliche Tatbegehung- wenn alle das gleiche wollten.

Meine einfache Gemüt Meinung ist: wir wissen es zumindest derzeit nicht. Verdacht auf Totschlag ist aber nicht abwegig- und das gibt dann doch bei der Strafandrohung einen Haftbefehl her, Schwere der Strafandrohung?

Und dann heißt es eben: ausermitteln. Was am Ende der Hauptverhandlung steht, wissen wir nicht. Wir alle nicht. Fischer nicht, Du nicht, wir schlichten Gemüter nicht.

Und auch das- ich als einfaches Gemüt: keine Ahnung, was genau passiert ist. Aber unabhängig davon, ist das Totschlagen oder auch nur das Schlagen von anderen Menschen inakzeptabel. Von daher- mein Mitleid gilt dem Toten, Wut und Unverständnis dem, der ihn getötet hat. Ich empfinde Befriedigung bei dem Gedanken, dass gegen ihn ein Haftbefehl ausgesprochen wurde.

 
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