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Geschrieben von ohno am 01.04.2023, 10:12 Uhr

Heizungsgesetz

Unsere Gasheizung ist Ü30. Läuft noch, Werte sind gut. Aber nach GeG müssten wir die innerhalb von 2 Jahren tauschen. Ich hab in dem ganzen nebulösen Gerede nichts davon gehört, dass sich das nun erledigt hätte.

Unser Plan war bis vorgestern, eine H2ready zu kaufen. Da wären wir mit knapp 18tsd dabei . So, aaaaber nach gestern Abend und so wie i c h das verstanden habe, darf die erst eingebaut werden, wenn Dein Versorger in Deiner Region überhaupt erst Wasserstoff liefern kann . Also weder jetzt noch in xy Jahren?? Also sind wir jetzt wieder bei einer normalen Gasheizung, in 2023. Aber ist das organisatorisch noch machbar? Wir wollten dann mit Biogas heizen, steht aber bei "unseren" Versorgern noch garnicht auf dem Programm.

Ich hab so die Nase voll! Wir müssen nach GeG, können aber nicht, weil wir es nicht schnallen, und wenn wirnnoch lange warten, wird es mit einer neuen Gasheizung in 23 nichts mehr...

Und selbst wenn jetzt schon H2ready eingebaut werden darf (bzw was ist mit denen, die die schon haben?), dann eben jetzt auch nicht bestellen, man könnte ja irgendeine Förderung verpadden, die es noch nicht mal gibt. Vielleicht sollte sich Habeck mal den Fragen der Bürger stellen? Er weiß wahrscheinlich als einziger, was er meint?

 
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