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Geschrieben von Neverland am 01.04.2023, 10:26 Uhr

Heizungsgesetz

Mit Ü30 müsst ihr doch bereits austauschen müssen.
https://www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/gesetzliche-vorgaben/gebaeudeenergiegesetz-geg/geg-2020-austauschpflicht-fuer-alte-oel-und-gas-heizkessel.php#:~:text=Geregelt%20ist%20die%20Austauschpflicht%20im%20Geb%C3%A4udeenergiegesetz%20%28GEG%202020%29,aufgestellt%20worden%20sind%2C%20nicht%20mehr%20betrieben%20werden%20d%C3%BCrfen.

Hättet ihr nach 30 Jahren ausgetauscht wie seit 2020 vorgeschrieben, wäre eure Anlage nun neu und wieder für 30 Jahre safe (höchstwahrscheinlich).

Was hat den der Schornsteinfeger dazu gesagt? Und was der Heizungsbauer bei der Wartung?

 
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