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Geschrieben von ohno am 01.04.2023, 10:39 Uhr

Heizungsgesetz

"Hättet ihr nach 30 Jahren ausgetauscht wie seit 2020 vorgeschrieben, wäre eure Anlage nun neu und wieder für 30 Jahre safe (höchstwahrscheinlich)."

Joa, wir. Aber eben nicht der Voreigentümer, der hatte diese Auflage nicht. Die gilt bei Eigentumserwerb. Die Frage ist eben, ob die ebenfalls ausgehebelt wird mit der jetzigen Neugestaltung des Gesetzes. Dann könnten wir nämlich noch warten, bis wir wissen, was es nun werden kann für unsere Gegebenheiten.

Der Schornsteinfeger meinte bei seinem für uns ersten" Besuch" hier, die Werte wären wirklich noch gut und dass wir die Anlage solange laufen lassen sollen, solange sie läuft und gute Werte hat.

Die Heizungsfirma war zur Wartung da und deren Aussage war, dass solche alten Heizanlagen laufen und laufen und laufen. Im Gegensatz zu neueren, die sie nach 15 Jahren schon kaputt austauschen müssen.

Ich habe eben aber gelesen, dass für die H2-ready-Heizungen Einbauverbot gilt, solange es keinen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt. Also sind wir damit raus und GsD haben wir die nicht bestellt bis Freitag, da lief der Heizungsfirma Angebot aus.

 
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