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Geschrieben von Johanna3 am 16.02.2019, 12:15 Uhr

Inklusion - und dann?

Warum sprichst Du hier zwanghaft von Berufsausbildung?

Menschen mit geistiger Behinderung können je nach individuellen Fähigkeiten einfache Arbeiten ausführen. Und oft tun sie das mit Hingabe und Freude.

Und ja, ich frage mich, warum Autisten pauschal vom Inklusionsthema ausgeklammert werden, während auf der anderen Seite pauschal davon gesprochen wird, dass Menschen mit GB nicht berufstätig sein können.

Wenn du davon schreibst, dass geistig Behinderte z.B. als Gärtner arbeiten können, schreibst du selber indirekt von einer Ausbildung. Um als Gärtner arbeiten zu können, ist sie auch zwingend erforderlich.

Ich selber schrieb von einer geistig behinderten jungen Frau, die im Kiga Sachen wusch, einfache Küchenarbeiten verrichtete u.ä.

Dass Autisten pauschal vom Inklusionsthema ausgeklammert werden, sehe ich nicht so. Sie bekommen, auch frei von jeder geistigen Behinderung, oft einen Schulbegleiter und einen Nachteilsausgleich. Sie werden aber nicht explizit einbezogen, wenn über geistige Behinderungen geschrieben wird. Diese treffen häufig zu, häufig aber auch nicht. Über den Begriff "Berufstätigkeit" lässt sich sicher streiten. Ich würde nicht so weit gehen zu sagen, dass eine ungelernte Hilfskraft nicht berufstätig ist, weil sie keinen Beruf erlernt hat. Fakt ist jedoch, dass es nur Einzelfälle sind, in denen geistig behinderte Menschen es schafften eine Ausbildung zu absolvieren.

 
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