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Geschrieben von margret am 17.10.2006, 10:55 Uhr

Richtigstellung, das soll nur gelten für die

Krebsarten, die von der Vorsorgeuntersuchung erfasst werden. Dazu zählen bei Frauen Gebärmutterkrebs und Brustkrebs, bei Männern weiß ichs nicht. Leberkrebs wäre davon nicht betroffen.

Ich finde das Signal dennoch falsch! Wer Krebs hat, ist ohnehin schon gestraft genug. Bei Brustkrebs kommt noch dazu, dass neuere viel erfolgversprechendere Medikamente jetzt schon nicht alle bezahlt werden.

Ich finde auch ein Strafsystem für die U-Untersuchungen nicht richtig, denn da leiden die Kinder, nicht die Eltern. Da wäre viel mehr geholfen, man würde ein Meldesystem einführen, mit dem bei den Gesundheitsämtern abgeprüft wird, von welchem Kind die U-Untersuchungen vorliegen (werden nicht jettzt schon Durchschläge von den Untersuchungen anonym weiter gegeben?). Und dann müsste mit Anschreiben und Hausbesuchen mehr Druck ausgeübt werden.

Ich bin kein Freund von Strafen und im Fall der U-Untersuchungen leiden am ehesten die Kinder darunter.

Gruß Margret

 
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