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Geschrieben von Genie in a bottle am 10.12.2020, 14:00 Uhr

Strafmaß nach 14 Vergewaltigungen

Ich zweifle gerade gewaltig an unserer Rechtssprechung:

https://www-sueddeutsche-de.cdn.ampproject.org/v/s/www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-prozess-vergewaltigung-urteil-1.5142372!amp?amp_js_v=a6&_gsa=1&usqp=mq331AQFKAGwASA%3D#csi=1&referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com&_tf=Von%20%251%24s&share=https%3A%2F%2Fwww.sueddeutsche.de%2Fmuenchen%2Fmuenchen-prozess-vergewaltigung-urteil-1.5142372

Dieser Typ vergewaltigt seine Frau über 150 Mal, davon kommen nur 14 Fälle zur Anklage, weil sich das Opfer nicht mehr konkret erinnern kann - was hätte sie denn tun sollen? Tagebuch führen?
Und dann bekommt er mildernde Umstände, weil er zu besoffen war um schulfähig zu sein. Urteil: drei Jahre. Zieht er den Entzug durch, kann er evtl. früher frei kommen, wenn nicht, sitzt er die vollen drei Jahre.

Ich bin da wirklich sprachlos. Alleine für die 14 Vergewaltigungen gehört der sich meiner Meinung nach lebenslang in den Knast. Ganz zu schweigen von den anderen 140 + x Fällen.

Dann bekommt er mildernde Umstände, weil er unter Alkoholeinfluss stand. Hätte er sich ans Steuer gesetzt und einen Menschen verletzt, wäre ihm das (zu Recht!) nicht so ausgelegt worden. Aber hey, bei seiner Partnerin kann er ja quasi gar nicht anders, der arme Kerl.

Da gehört doch dringend was geändert

 
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