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von Mutti69  am 31.01.2018, 5:09 Uhr

Abmahnung

Du hast das Recht, dass deine Stellungnahme zum Sachverhalt in deine Personalakte zur Abmahnung beigefügt wird. Das ist das erste, was du tun solltest!

Zum zweiten war das Ausquatschen der Abmahnung nicht zulässig:

„Aufgrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Persönlichkeitsschutzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, Personalinformationen vertraulich zu behandeln (BAG vom 15.07.1987 – 5 AZR 215/86- AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 14). Personalangelegenheiten, insbesondere Kritik am Verhalten des Arbeitnehmers, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer grundsätzlich unter vier Augen mitzuteilen – und nicht etwa in Anwesenheit oder Hörweite von Kollegen (vgl. BAG, vom 18.12.1984 – 3 AZR 389/83 – AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 8).
....Rechtsansprüche des Arbeitnehmers können sich auch ergeben, wenn der Arbeitgeber die gebotene Vertraulichkeit in Personalangelegenheiten missachtet. Hier gilt das Persönlichkeitsrecht und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.“ (Quelle:
https://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/mobbing/mobbing_persoenlichkeitsrecht.htm).

Ich würde mir in der Tat anwaltliche Unterstützung holen und mich beraten lassen.
Du schreibst selber, der Prokurist wird zukünftig immer mehr die Leitung übernehmen...man sieht ja, was er mit dir macht.
Ich würde dem sachlich, aber entschieden entgegentreten. Dem Chef würde ich mein Bedauern mitteilen (so wie er es bei dir getan hat) aber dann würde ich dagegen vorgehen.
Ich könnte mir vorstellen, dass man eine Abmahnung des Prokuristen fordern könnte, weil er Intima weitergetragener hat (Mobbing!).

Langfristig solltest du auch die Augen offen halten, ob sich nicht etwas besseres findet.
Ich würde vermuten, der Prokurist wird bleiben...wenn es hart auf hart kommt.

 
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