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Geschrieben von Maya7 am 27.11.2023, 20:49 Uhr

Thema Basiselterngeld und arbeiten

Vorab:
Wenn du wieder in den Job zurück willst, und vorher aber kein Teilzeit in Elternzeit beantragt hast, sondern Elternzeit, darf dein Chef ablehnen. Ihr müsst euch also einigen, du hast keinen Rechtsanspruch.(anders als wenn du es direkt am Anfang mit beantragt hättest)
Wenn es zu einem neuen Vertrag kommen sollte, pass auf, dass dieser für die Zeit der Elternzeit befristet ist, sonst hast du später (nach ablauf der Elternzeit) keinen Anspruch mehr auf deinen Vertrag von vor der Geburt. (Da kann man vom AG sehr schnell verarscht werden, also vorsicht). Teilzeit in Elternzeit muss drinstehen!
Auserdem solltest du wenn du nur ein ganz paar Stunden arbeiten willst, überlegen ob es nicht Sinn macht für 1 Jahr auf 520€ Basis zu gehen, bzw. bist sogar verpflichtet dazu von Gesetzeswegen. Da musst du aufpassen dass du aber definitiv in Elternzeit bleibst, sonst musst du ggf. deine Krankekasse privat bezahlen.

 
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