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Geschrieben von JoMiNa am 27.11.2023, 21:56 Uhr

Thema Basiselterngeld und arbeiten

Ich finde einige Antworten hier auch komisch… was ist jetzt genau schlimm daran, dass der Arbeitgeber darüber Bescheid weiß, dass sie arbeiten möchte? Es gibt sogar Arbeitgeber, die freuen sich über diese Nachricht.

Es ist genau richtig, jetzt mit dem Arbeitgeber zu besprechen, wie der Wiedereinstieg möglich ist. Und sich vor dem Gespräch über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.

Also wenn du kein Elterngeld mehr beziehst, kannst du so viel Geld verdienen, wie du möchtest. Es gibt nur eine Beschränkung beim Stundenumfang. Die EG Stelle hat damit aber nichts mehr zu tun. Da du 2 Jahre Elternzeit beantragt hast, hast du zwei Optionen: TZ in EZ oder neuer Vertrag bzw. dauerhafte Vertragsänderung. Du musst entscheiden, was davon besser für dich passt und aufpassen, dass es so im Vertrag steht.

Über TZ in EZ haben schon einige geschrieben (Vorteil: Kündigungschutz und der alte Vertrag bleibt).

Ich habe mich damals für die andere Option entscheiden, und habe meine Elternzeit vorzeitig beendet und meine Stunden dauerhaft reduziert. Bei meinem damaligen Arbeitgeber hätte ich nämlich kein Recht auf Teilzeit gehabt (zu wenige MA). Und da ich in dem Stundenumfang auch die nächsten Jahre arbeiten wollte, war es mir lieber, das direkt in trockenen Tüchern zu haben. Bei TZ in EZ hätte ich nämlich nach Ende der EZ neu verhandeln müssen und da hätte die Aussicht wegen Auftragslage usw. auch anders aussehen können.

Was dir natürlich bewusst sein muss, nur ein paar Stunden pro Woche ist manchmal nicht so gern gesehen. Du solltest dich entsprechend vorbereiten und Vorschläge machen, wie du dich in die Abläufe des AG einfügen kannst. (Z.B. in sich abgeschlossene Aufgabe ohne viel Abstimmungsbedarf, oder Aushilfstätigkeiten, die evtl. nicht zu deiner Stelle gehören.)

 
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