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Geschrieben von Neverland am 28.11.2023, 17:48 Uhr

Thema Basiselterngeld und arbeiten

Du darfst, sobald die Monat für den Du das letzte mal EG bekommen hast vorbei ist, schadlos bis zu 32 Std due Woche arbeiten. Ob Minijob oder TZ ist egal, rechtlich ist ein Minijob auch nicht mehr als ein TZ -Job. Mit unterschieden bei den Sozialversicherung . TZ in EZ ist immer angeraten solange man die EZ noch nicht ausgeschöpft hat. Darauf zu verzichten ist eher dumm. Den kein AG kann sagen, TZ in EZ ist ok, TZ nach EZ aber nicht. Das Argument zieht nicht. Er kann nur grundsätzlich TZ ablehnen, dann hast du aber unter Umständen sogar Anspruch auf ALG1 über die Stunden welche fu arbeiten könntest. Um die Zeit zu nutzen dir fpr die EZ ein befristetes AV bei eiben anderen AG zu suchen.

Mit dem Mutterschutz hat das null zu tun. Du darfst slso stillen und stillpausen nutzen, du darfst nach 20 Uhr arbeiten, du darfst es sm Wochenende.

In den meisten Fällen schließt man mit dem AG eine zusatzvereinbarung ab, zum eigentlichen Vertrag. Kann man schriftlich machen wegen beweisbarkeit, muss man aber nicht. Entsprechend der Arbeitstage wird dann Urlaub umgerechnet, wenn es bei der gleichen Tätigkeit bleibt wird entsprechend der selbe Stundenlohn genommen und andere vereinbarungen entsprechend an die TZ angepasst. Ist also wie vorher VZ, nur eben auf TZ. Es gibt aber such AG die sagen, der job so geht nicht, ich habe aber was snderes. Dann muss man verhandeln.

Und fast jeder AG ist dankbar wenn er bereits frühzeitig über Pläne wie TZ in EZ informiert wird. Angesichts des derzeitigen Mangel an Arbeitskräften dürften die meisten auch dankbar sein über diese.

Ich habe übrigens bei allen Kindern 1-1,5 Jahre EG bezogen und bin dann in TZ innerhalb dee EZ bei meinem AG wieder eingestiegen. Gleicher Job, weniger Stunden, gleiche Verantwortung. Wie alle meine Kolleginnen und sogar einige Kollegen.

 
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