Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von jojomama am 13.10.2009, 21:33 Uhr

Jessi86

Du hast recht ein AG darf gar nicht nach einer Schwangerschaft fragen und selbst wenn er es tun sollte, brauchst du darauf nicht zu antworten.
Kannst du denn die Schwangerschaft solange geheim halten, bis dein Vertrag verlängert ist, zwecks Bauch und so?

Wenn du ihn informierst, kann er eine Bescheinigung verlangen, auf der mit Sicherheit nicht das Datum steht, wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Der Mupass ist wie schon jemand schrieb, dein Dokument, dass du zeigen kannst, aber nicht musst. (Und selbst wenn du ne Kopie davon machen müsstest, kannst du die Daten die der AG nicht sehen soll, abdecken.)
Wie das mit dem Mutterschaftsgeld während einer Arbeitslosigkeit ist weiß ich nicht genau, bei meinem ersten Sohn war es bei mir auch so, dass der Vertrag auslief. Ich bekam, glaube ich, nur die 13 € von der Krankenkasse. Ob man jetzt vom Arbeitsamt noch was dazu bekommt, weiß ich nicht, liegt schon ein paar Jahre zurück.
LG jojomama

 
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