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Geschrieben von IngeA am 26.10.2019, 15:02 Uhr

Ein Blick ins Gesetz....

Oma A hat 2 Kinder (B1 und B2) und die jeweils 2 Kinder (C1.1/ C1.2 und C2.1/ C2.2):

Fall 1: die Oma stirbt, ihre beiden Kinder leben noch. Ihre Kinder B1 und B2 erben zu gleichen Anteilen. Die Enkel erben dann später, wenn B1 stirbt.

Fall 2: B2 stirbt vor der Oma. Wenn dann die Oma stirbt, erbt ihr Kind B1 die eine Hälfte, ihre Enkel C2.1 und C2.2 jeweils die Hälfte des Erbes von B2, also jedes dieser beiden Enkelkinder 1/4 des Gesamterbes.

 
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