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Geschrieben von Johanna3 am 26.10.2019, 18:03 Uhr

Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?

Von "ausschließen" sicher. Denn das ist ja zutreffend. Von "verdrängen" wird hingegen kein Jurist in diesem Fall sprechen, da es schlicht unzutreffend ist.

"Abgesehen davon: Wenn die Mutter heiratet, ist ihr Ehemann immer noch nicht Erbe der Oma. Er ist dann Erbe seiner Frau. Aber das war ja auch gar nicht der Ausgangsfall und auch nicht die Frage."

So etwas Absurdes hat ja auch keiner behauptet, oder?

Ein Testament kann schlicht überflüssig sein, wenn der Erblasser wünscht, dass die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt.

 
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