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Geschrieben von shinead am 26.10.2019, 0:09 Uhr

Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?

Pflichtteil bekommen nur die Kinder des Verstorbenen. Enkelkinder nur dann, wenn die Mutter das Erbe das Erbe nicht antreten kann oder will.

Was man mit seinem Erbteil macht ist einem selbst überlassen. Erst wenn der Erbe stirbt haben Kinder wieder Anrecht auf ein Pflichtteil.

 
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