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Geschrieben von Sille74 am 27.10.2019, 16:42 Uhr

Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?

"Von "verdrängen" wird hingegen kein Jurist in diesem Fall sprechen, ..."

Das würde ich jetzt so pauschal nicht sagen. Ich kann mir schon vorstellen, dass das Wort "verdrängen" zur Erklärung der gesetzlichen Erbfolge herangezogen wird, auch von Juristen. Trotzdem stimme ich Dir zu, dass der Begriff eigentluch nicht zutreffend ist. Ein Fachbegriff ist es jedenfalls nicht.

 
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