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Geschrieben von Sille74 am 26.10.2019, 14:37 Uhr

Letztlich ist das aber ja alles egal und ein Herumreiten auf Begrifflichkeiten ...

Für mich werden Enkel und Urenkel nicht "verdrängt", sondern sie rücken sozusagen nach, wenn jemand vor ihnen ausfällt. Aber, wie in der Überschrift geschrieben, darüber muss man von mir aus nicht unbedingt streiten ...

Jedenfalls kommt ein Pflichtteil hier in der Konstellation für Enkelin und Urenkel(in) nicht in Betracht, weil sie ja nicht durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind. Hier erbt eben "ganz normal" und gesetzlich erst einmal die Tochter. Was anderes wäre es dann, wenn diese auch schon nicht mehr leben würde und die Erblasserin für den Fall bestimmt hätte, dass dann nicht Enkelin und Urenkel(in) erben, sondern die gemeinnützige Organisation xy oder die nette polnische Pflegerin oder was weiß ich ...

 
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